Die Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V ist seit vielen Jahren im Praxisalltag integriert, doch immer wieder ergeben sich Fragen dazu.
Für welche Bereiche ist das Formular anzuwenden, muss die Vereinbarung schriftlich erfolgen und welche außervertraglichen Leistungen können rechtssicher vereinbart werden, ohne das Zuzahlungsverbot zu tangieren?
Kann lediglich GOZ-BEMA bei Kompositfüllungen berechnet werden? Wie steht es um Aufbaufüllungen in Adhäsiv- oder Mehrschichttechnik? Nicht zu vergessen sind die Inlays mit ihren privaten Leistungen bei Kassenpatienten. Welche sind im Praxisalltag privat zu honorieren?
Welche Materialien können für die unterschiedlichen Defektklassen im Hinblick auf die zweijährige Gewährleistungspflicht verwendet werden?
Sind die BEMA-Nrn. 13e-h ein Fluch oder ein Segen – was ist zu beachten?
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Referentin: Dental-Betriebswirtin und ZVM Frau Birgit Sayn
Diese Veranstaltung ist mit 3 Punkten (lt. Punktebewertung von Fortbildungen (BZÄK/DGZMK) bewertet.