Welche privaten Leistungen dürfen Kassenpatienten angeboten werden, ohne das Zuzahlungsverbot zu tangieren? Welche Vorschriften gestatten die Vereinbarung privater Kosten?
Die Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ zu erkennen und in Honorar umzusetzen, ist für die Praxis ein wichtiger wirtschaftlicher (Überlebens-)faktor. Jede Praxis sollte wissen, ab wann, wie und in welchem Umfang gesetzlich versicherten Patienten Privatleistungen angeboten werden können. Steigende Kosten bei gleichbleibendem Honorar können alternativ nur durch eine Kompensierung der Zeit bei der Leistungserbringung, oder durch den Einsatz unbezahlter Freizeit kompensiert werden.
Wer in diesen Bereichen für qualitätsorientierte Therapien adäquate Honorare erzielen möchte, muss die Grenzen zwischen Kassen- und Privatleistungen exakt kennen, um rechtssichere Vereinbarungen mit Patienten zu treffen.
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Referentin: Dental-Betriebswirtin und ZMV Frau Birgit Sayn
Diese Veranstaltung ist mit 3 Punkten (lt. Punktebewertung von Fortbildungen (BZÄK/DGZMK) bewertet.
Geltende Hygienmaßnahmen werden eingehalten.